Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgast-
beförderung) für Mietwagen mit Fahrer, Taxi, PKW im Linienverkehr,
PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr / Ferienzielverkehr oder
Personenbeförderung im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt,
wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.
Die Ausführung des „Führerscheins zur Fahrgastbeförderung“ ist
bundeseinheitlich, mit Ausnahme eines Lichtbildes, welches nicht
in allen Bundesländern erforderlich ist.
Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben bzw. führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind.
Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann danach verlängert werden.
Das Mindestalter, um den Personenbeförderunsschein zu erwerben,
beträgt 21 Jahre.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens zwei Jahre im Besitz des Bewerbers sein.


Vorgehensweise für die Stadt Solingen, Stand 2015:


1. Bei der Führerscheinstelle den Taxi- und Mietwagenbeförderungsschein
    beantragen (in Solingen wird einem ein Laufzettel mitgegeben, dieser
    ist dann einfach der Reihe nach abzuarbeiten); bitte an Personalausweis
    oder Reisepass denken. Adresse: Gasstr. 22 in Solingen

Falls Sie noch keinen Führerschein in EU-Kartenformat haben, muss dieser umgeschrieben werden (Führerscheinstelle).

2. Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis (kann auch von der
    Führerscheinstelle aus beantragt werden, sonst Bürgerbüro).

3. Eine Feststellung der körperlichen Eignung (Augen und Allgemein-
    befindung) wird vom ausgesuchten Arzt durchgeführt,
    z.B. Dr. med Sadegh Hamzavi Abedi, Konrad-Adenauer-Platz 12,
    40210 Düsseldorf, Telefon 0211 771214

4. Ortskundeprüfung bei der Führerscheinstelle (bei TAXI-Buchbender
    Tel. 0160 93855326 können für 8 Euro Unterlagen für die
    Prüfungsvorbereitung erworben werden).

Für die gesamte Prozedur sind um die 200 Euro und ca. 8 Wochen einzuplanen, eine Investition, die sich nach ca. 4 Arbeitstagen schon rechnet. Viel Spass und siehe Jobs

Rechtliche Grundlagen zur Fahrgastbeförderung (Stand 2015)